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Staatliche Förderungen bei der Privatrente

Das gesetzliche Rentensystem neigt sich dem Ende zu. Die ständig wachsende Zahl der Rentner, im Vergleich zu der immer kleiner werdenden aktiven Arbeiterklasse, verkleinern das Budget der Rentenkassen immer mehr. Die Riester-Rente, zu erst vorgeschlagen von Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in 2001, bietet zum ersten Mal eine staatliche Förderung für die Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung, um sich zu einer privaten Rentenversicherung umzuschreiben.

Die Rentenversicherung in Allgemein, bietet die Chance, auch im Alter auf den Gewohnten Lebensstil nicht verzichten zu müssen. Die zusätzlichen Einkommen, die die private Rente sichert, helfen auch mit der immer kleiner werdenden gesetzlichen Rentenversicherung zu Recht zu kommen. Ein sorgloses Altertum ist somit nur eine Frage der entsprechenden Vorsorge, während der aktiven Arbeitszeit.

Die Riester-Rente bietet eine wahre Motivation, für alle, die noch nicht in die private Rentenversicherung gewechselt haben, denn die staatliche Förderung kann bei einem normalem Haushalt von Mann Frau und 2 Kindern, eine schöne Summe bedeuten. Im Optimalfall kann eine solche Familie an die 1000 Euro im Jahr an den Beiträgen der privaten Rentenversicherung sparen. Die Gegebenheiten der Riester-Rente machen es einem Versicherten leicht, sich für das Alter vorzubereiten und außerdem noch, gutes Geld vom Staat beiseite zu legen.

In einigen Fällen wird die Staatliche Förderung in Form von Steuerabzügen errechnet, was bedeutet, dass Jemand mit einem hohen einkommen, eine bessere Rendite erzielen kann. Man kann von der Riester-Rente profitieren, wenn man von der gesetzlichen in die private Rentenversicherung wechselt. Die Möglichkeit dazu bieten zahlreiche Unternehmen, die Rentenversicherungen anbieten. Ein Versicherungsvergleich ist jedoch vorher unbedingt zu empfehlen!

 

 

 

 

Anmerkung: Wir sind ein behördlich zugelassenes Unternehmen im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung. Die Genehmigung zur Vermittlung von Darlehen und Krediten wurde uns durch das zuständige Ordnungsamt erteilt.

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